Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Personenbeförderung

Ein Unternehmer braucht keine Taxi-Genehmigung, um Personenbeförderung zum ermäßigten Steuersatz von 7 % anbieten zu können.

Das Umsatz­steu­er­ge­setz sieht für eine Per­so­nen­be­för­de­rung zum ermä­ßig­ten Steu­er­satz von 7 % nur zwei Vor­aus­set­zun­gen vor, näm­lich die Art des Beför­de­rungs­mit­tels und die Weg­stre­cke. Eine Not­wen­dig­keit, dass der leis­ten­de Unter­neh­mer selbst eine Taxi-Geneh­mi­gung haben muss, sieht das Finanz­ge­richt Müns­ter aber nicht. Es hat daher zuguns­ten eines Unter­neh­mens ent­schie­den, das eine Pati­en­ten­be­för­de­rung zum ermä­ßig­ten Steu­er­satz ange­bo­ten hat­te. Weil es selbst kei­ne Taxi-Geneh­mi­gung besaß, griff es auf ein Sub­un­ter­neh­men zurück.