Grundsteuererlass bei Zwischenmietverhältnis
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Möglichkeit eines Grundsteuererlasses bei einem Zwischenmietverhältnis befasst und im Streitfall negativ entschieden.
Ein Unternehmen hatte seine Immobilie an ein anderes Unternehmen aus der gleichen Unternehmensgruppe vermietet, das die Immobilie wiederum am freien Markt vermietet hatte. Nachdem der Endmieter in die Insolvenz ging, beantragten die Unternehmen gemeinsam einen teilweisen Grundsteuererlass, sind jetzt aber beim Bundesverwaltungsgericht mit ihrem Ansinnen gescheitert. Das Gericht stellte nämlich fest, dass der Anspruch auf Grundsteuererlass allein dem Steuerschuldner zusteht, sodass es auch nur auf dessen Begründung und Verantwortung der Ertragsminderung ankommt. Wenn der Steuerschuldner aber die Immobilie an einen gewerblichen Zwischenmieter mit einer festen Vertragslaufzeit zu einem nicht marktgerechten Mietzins, ohne Kündigungsmöglichkeit und ohne etwaige Beteiligung an höheren Einnahmen des Zwischenvermieters vermietet, hat er die Ertragsminderung zu vertreten und damit keinen Anspruch auf einen Steuererlass.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform
 
											
				 
			
											
				 
					