Grenze für Kampfhundesteuer

Eine höhere Hundesteuer für Kampfhunde ist zwar zulässig, aber sie darf nicht so hoch sein, dass sie einem Verbot gleichkommt.

Auch wenn ein Wesens­test die Unge­fähr­lich­keit des Hun­des bestä­tigt hat, dür­fen Gemein­den für Kamp­fun­de eine höhe­re Hun­de­steu­er ver­lan­gen. Der Höhe die­ser Steu­er hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt jetzt aller­dings Gren­zen gesetzt: Wenn die Kampf­hun­de­steu­er mit 2.000 Euro pro Jahr das 26-fache des nor­ma­len Steu­er­sat­zes beträgt, habe sie eine “erdros­seln­de Wir­kung” und kom­me damit fak­tisch einem Ver­bot gleich. Dafür fehlt der Gemein­de aber die Rege­lungs­kom­pe­tenz.