Ermäßigte Besteuerung einer Abfindung
Die ermäßigte Besteuerung bei Zusammenballung von Einkünften setzt voraus, dass das Einkommen im Jahr der Zahlung über dem entgangenen Arbeitslohn liegt.
Die für eine ermäßigte Besteuerung einer Abfindung erforderliche Zusammenballung von Einkünften liegt nicht vor, wenn im Jahr der Zahlung die Einkünfte des Steuerzahlers den entgehenden Arbeitslohn nicht übersteigen. Für das Finanzgericht Nürnberg entfällt die Notwendigkeit dieser Prognoseentscheidung über den voraussichtlichen Arbeitslohn nicht dadurch, dass der Steuerzahler im Jahr der Zahlung tatsächlich keinen Arbeitslohn mehr erzielt, sondern andere Einkünfte hat.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer