Austausch von Bankdaten

Auf die Einladung von Deutschland hin haben nun 51 Staaten ein Abkommen zum globalen steuerlichen Informationsaustausch ab 2017 unterzeichnet.

Ende Okto­ber hat Deutsch­land eine inter­na­tio­na­le Kon­fe­renz zum glo­ba­len steu­er­li­chen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch aus­ge­rich­tet. Dort haben neben Deutsch­land 50 ande­re Staa­ten und Juris­dik­tio­nen eine Ver­ein­ba­rung zum auto­ma­ti­schen steu­er­li­chen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch unter­zeich­net. Mit dem Abkom­men ver­pflich­ten sich die Län­der, ab 2017 Daten zu Finanz­kon­ten von Steu­er­pflich­ti­gen, die in einem ande­ren Staat ansäs­sig sind, an den betref­fen­den Staat zu über­mit­teln. Finanz­in­sti­tu­te müs­sen mit Stich­tag 31. Dezem­ber 2015 den Alt­be­stand ihrer Kon­ten erfas­sen und ab dem 1. Janu­ar 2016 bei Neu­kun­den die steu­er­li­che Ansäs­sig­keit fest­stel­len. Der ers­te auto­ma­ti­sche Infor­ma­ti­ons­aus­tausch von Daten soll dann im Sep­tem­ber 2017 erfol­gen.