Betriebsbezogene Steuerermäßigung für Gewerbesteuer

Die Begrenzung der Einkommensteuerermäßigung auf die gezahlte Gewerbesteuer ist für jeden Betrieb einzeln zu ermitteln und nicht als Summe für alle Betriebe, an denen eine Person beteiligt ist.

Für Ein­künf­te aus Gewer­be­be­trieb gibt es bei der Ein­kom­men­steu­er als Aus­gleich eine Steu­er­ermä­ßi­gung. Wie die Steu­er­ermä­ßi­gung bei meh­re­ren Betrie­ben genau zu berech­nen ist, führt immer wie­der zu Aus­le­gungs­pro­ble­men. Das Finanz­ge­richt Müns­ter hat jetzt ent­schie­den, dass die Begren­zung der Steu­er­ermä­ßi­gung auf die tat­säch­lich gezahl­te Gewer­be­steu­er für jeden Betrieb sepa­rat zu ermit­teln ist. Wenn die Betrie­be in Gemein­den mit unter­schied­li­chen Hebe­sät­zen lie­gen, kann das zu einer ungüns­ti­ge­ren Berech­nung füh­ren als eine per­so­nen­be­zo­ge­ne Auf­sum­mie­rung. Aller­dings ent­spre­che die betriebs­be­zo­ge­ne Berech­nung der Absicht des Gesetz­ge­bers, meint das Gericht.