Allgemeinverfügung zum Abzug von Kinderbetreuungskosten

Per Allgemeinverfügung hat die Finanzverwaltung alle anhängigen Einsprüche zur Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten in den Jahren von 2006 bis 2011 zurückgewiesen.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat­te ent­schie­den, dass die von 2006 bis 2011 gel­ten­den Rege­lun­gen zur beschränk­ten Abzieh­bar­keit von Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten ver­fas­sungs­ge­mäß sind. Auch eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de blieb ohne Erfolg. Die obers­ten Finanz­be­hör­den der Län­der haben des­halb am 3. Novem­ber 2014 durch eine All­ge­mein­ver­fü­gung alle in die­ser Fra­ge noch anhän­gi­gen Ein­sprü­che und Ände­rungs­an­trä­ge zurück­ge­wie­sen. Eltern haben nun ein Jahr Zeit, falls sie gegen die Zurück­wei­sung kla­gen wol­len.