2.154 Jahre Haft wegen Steuerhinterziehung

Die anstehende Verschärfung bei der strafbefreienden Selbstanzeige führt zu einem neuen Rekord an Selbstanzeigen. Nicht alle Steuersünder kommen aber ungeschoren davon.

Über die Anzahl der Selbst­an­zei­gen berich­ten die Finanz­ver­wal­tun­gen der Län­der immer wie­der. Doch in der Ant­wort auf eine Anfra­ge des Bun­des­tags ist nun auch die Infor­ma­ti­on zu fin­den, was aus den ent­deck­ten Steu­er­sün­dern gewor­den ist. Dem­nach haben die Gerich­te im letz­ten Jahr bun­des­weit ins­ge­samt 2.154 Jah­re Frei­heits­stra­fe wegen Steu­er­hin­ter­zie­hung ver­hängt. Im Jahr davor waren es sogar 2.341 Jah­re. Außer­dem teilt die Regie­rung mit, dass im Jahr 2013 18.032 auf­grund der Abga­be von Selbst­an­zei­gen begon­ne­ne Straf­ver­fah­ren wie­der ein­ge­stellt wur­den. Unter­des­sen mel­den die Finanz­be­hör­den einen neu­en Rekord­stand an Selbst­an­zei­gen. Haupt­säch­lich auf­grund der dras­ti­schen Ver­schär­fung zum Jah­res­wech­sel gab es in die­sem Jahr bereits mehr als 35.000 Selbst­an­zei­gen, davon allein 8.500 in Nord­rhein-West­fa­len und 7.100 in Baden-Würt­tem­berg. Im bis­he­ri­gen Rekord­jahr 2013 gab es im Ver­gleich “nur” 24.000 Selbst­an­zei­gen.