Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke
Auf die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesfinanzhofs an der Zinsschranke reagiert das Bundesfinanzministerium mit einem Nichtanwendungserlass.
Der Bundesfinanzhof hatte Ende 2013 ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke geäußert und im konkreten Fall Aussetzung der Vollziehung gewährt. Das Bundesfinanzministerium hält die Kritik des Bundesfinanzhofs aber für nicht berechtigt und hat jetzt auf die Entscheidung mit einem Nichtanwendungserlass reagiert.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Echtzeitüberweisung und Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr
- Erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Grunderwerbsteuer bei Gebäuden mit Solar- oder PV-Anlagen
- Trickbetrug führt nicht zu außergewöhnlicher Belastung
- E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe
- Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU
- Schriftform kein Erfordernis für Betriebsausgabenabzug
- Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen