Dienstwagennutzung für betriebliche Zwecke

Ein Arbeitnehmer mit einem eigenen Betrieb kann keine fiktiven Fahrtkosten ansetzen, wenn er seinen Dienstwagen gleichzeitig für betriebliche Fahrten verwendet.

Nutzt ein Arbeit­neh­mer, der zugleich einen eige­nen Betrieb hat, sei­nen Dienst­wa­gen für Zwe­cke sei­nes Betrie­bes, kann er dafür kei­ne fik­ti­ven Betriebs­aus­ga­ben für Fahrt­kos­ten anset­zen. Die Ver­steue­rung der Dienst­wa­gen­über­las­sung nach der 1 %-Rege­lung sieht das Finanz­ge­richt Müns­ter nicht antei­lig als fik­ti­ve Betriebs­aus­ga­be an, weil die Über­las­sung ledig­lich für pri­va­te Zwe­cke erfolgt und nicht die Nut­zung des Dienst­wa­gens in einem ande­ren Betrieb abdeckt.