Urteil zur Erbschaftsteuer noch vor Weihnachten

Das Bundesverfassungsgericht will sein Urteil zur Erbschaftsteuer noch vor Weihnachten verkünden.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat mit­ge­teilt, dass es sein mit Span­nung erwar­te­tes Urteil zur Erb­schaft­steu­er noch vor Weih­nach­ten ver­kün­den will. Am 17. Dezem­ber 2014 wol­len die Rich­ter bekannt­ge­ben, ob das gel­ten­de Erb­schaft­steu­er­recht gegen die Ver­fas­sung ver­stößt. In dem Ver­fah­ren geht es ins­be­son­de­re um die weit­rei­chen­den Ver­scho­nungs­re­geln für Betriebs­ver­mö­gen, die der Bun­des­fi­nanz­hof als ver­fas­sungs­wid­rig ansieht und daher das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ange­ru­fen hat. Soll­te das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt zu einer ähn­li­chen Auf­fas­sung gelan­gen, wird an einer grund­le­gen­den Ände­rung des Erb­schaft­steu­er­ge­set­zes kein Weg vor­bei füh­ren.