Steuerbescheide für 2014 frühestens ab März 2015
Weil die Finanzverwaltung erst den Ablauf verschiedener Meldefristen abwarten muss, werden die Steuererklärungen für 2014 auch bei früherer Abgabe nicht vor März 2015 bearbeitet.
Weil Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen bis zum 28. Februar 2015 Zeit haben, Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln, werden die Steuerbescheide für 2014 frühestens im März versendet. Denn erst dann können die Finanzämter mit der Bearbeitung der Steuererklärungen beginnen. Die Steuererklärung schon Anfang Januar einzureichen hat also nur den Vorteil, dass die Erklärung als eine der ersten bearbeitet wird, sobald beim Finanzamt im März alle Daten vorliegen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform