Tarifbegünstigung für mehrjährige Tätigkeiten bei Steuererstattung

Die Tarifbegünstigung für außerordentliche Einkünfte, die geballt zufließen, gilt nicht nur für Zahlungen von Kunden, sondern auch für Steuererstattungen, um die vorher mit dem Finanzamt vor Gericht gestritten wurde.

Wenn Ver­gü­tun­gen für mehr­jäh­ri­ge Tätig­kei­ten geballt zuflie­ßen, sieht das Steu­er­recht eine Tarif­be­güns­ti­gung bei der Ein­kom­men­steu­er zur Min­de­rung von Pro­gres­si­ons­ef­fek­ten vor. Sol­che “außer­or­dent­li­chen” Ein­künf­te kön­nen auch vor­lie­gen, wenn die Ver­gü­tun­gen auf­grund einer vor­an­ge­gan­ge­nen recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung aty­pisch zusam­men­ge­ballt zuflie­ßen. Die­se Vor­aus­set­zun­gen kön­nen auch bei Unter­neh­mern gege­ben sein, die Ein­künf­te aus Gewer­be­be­trieb bezie­hen und die­se durch Bilan­zie­rung ermit­teln. Das hat der Bun­des­fi­nanz­hof im Fall eines Unter­neh­mers ent­schie­den, der nach einem Rechts­streit mit dem Finanz­amt Umsatz­steu­er­erstat­tun­gen für meh­re­re Jah­re auf ein­mal erhal­ten hat­te.