Steuerschuldnerschaft bei Lieferung von Metallen
Wegen der erneuten Gesetzesänderung bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft für die Lieferung von Metallen hat das Bundesfinanzministerium auch die Nichtbeanstandungsregelung ausgeweitet.
Das Bundesfinanzministerium hat seine Nichtbeanstandungsregelung zur Steuerschuldnerschaft bei der Lieferung von bestimmten Metallen erneut ergänzt. Schon im vergangenen Jahr hatte das Ministerium die Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. Juni 2015 verlängert. Weil aber durch das Zollkodexanpassungsgesetz viele Sachverhalte wieder aus der Umkehr der Steuerschuldnerschaft ausgeklammert wurden, gilt die Nichtbeanstandungsregelung nun bis zum 30. Juni 2015 auch in den Fällen, in denen die Beteiligten von einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft ausgegangen sind, obwohl nach der Gesetzesänderung keine Umkehr mehr vorliegen würde.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- En-bloc-Verkauf von fünf Immobilien als gewerblicher Grundstückshandel
- Pilotprojekt für automatische Steuererklärung in Kassel
- Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche
- Längere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken und Versicherungen
- Gebühr für verbindliche Auskunft an mehrere Antragsteller
- Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen
- Regierung beschließt Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung