Neues Verfahren zur Grundsteuer beim Bundesverfassungsgericht

Über 50 Jahre liegt der Hauptfeststellungszeitpunkt für die Einheitsbewertung von Grundbesitz mittlerweile zurück, weswegen der Bundesfinanzhof die Grundsteuer für verfassungswidrig hält und das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hält die Vor­schrif­ten über die Ein­heits­be­wer­tung spä­tes­tens ab dem 1. Janu­ar 2009 für ver­fas­sungs­wid­rig, weil der dann 45 Jah­re zurück­lie­gen­de Haupt­fest­stel­lungs­zeit­punkt zu steu­er­li­chen Fol­gen führt, die mit dem all­ge­mei­nen Gleich­heits­satz nicht mehr ver­ein­bar sind. Durch die städ­te­bau­li­che Ent­wick­lung in die­ser Zeit, neue Bau­wei­sen und ande­re tief­grei­fen­de Ver­än­de­run­gen am Immo­bi­li­en­markt gäbe es mitt­ler­wei­le nach Anzahl und Aus­maß zu gro­ße Wert­ver­zer­run­gen bei den Ein­heits­wer­ten. Er hat daher in einem Vor­la­ge­be­schluss das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ange­ru­fen.

Wie das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ent­schei­den wird, und wel­che Fol­gen sich dar­aus für die Grund­steu­er erge­ben, lässt sich nicht abschät­zen. Eine gene­rel­le Ver­fas­sungs­wid­rig­keit der Grund­steu­er jeden­falls ist kaum zu erwar­ten, da die fis­ka­li­schen Fol­gen für die Kom­mu­nen unab­seh­bar wären. Das Gericht könn­te dem Gesetz­ge­ber aber die Mög­lich­keit geben, rück­wir­kend auf den 1. Janu­ar 2009 eine Neu­be­wer­tung des Grund­be­sit­zes vor­zu­schrei­ben.