Wirksamer Kindergeldantrag auch in einer Außenstelle möglich

Der Antrag auf Kindergeld ist auch dann rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung gestellt, wenn er bei einer Außenstelle der zuständigen Arbeitsagentur eingeht, die Familienkasse aber in der Hauptstelle ihren Sitz hat.

Im Streit um die Fra­ge, ob ein Antrag auf Kin­der­geld noch recht­zei­tig an die Fami­li­en­kas­se bei der Arbeits­agen­tur gestellt wor­den ist, hat der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schie­den, dass es kei­ne Rol­le spielt, wenn der Antrag an eine Außen­stel­le der Agen­tur adres­siert ist. Der Antrag ging näm­lich kurz vor Jah­res­wech­sel bei der Außen­stel­le ein, wur­de in der Haupt­stel­le, in der die Anträ­ge bear­bei­tet wer­den, aber erst im neu­en Jahr regis­triert.