Höherer Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag ab 2015

Nach der Veröffentlichung des neuen Existensminimumberichts müssen der steuerfreie Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag noch für dieses Jahr angehoben werden.

Das Bun­des­ka­bi­nett hat Ende Janu­ar den neu­en Exis­tenz­mi­ni­mum­be­richt für die Jah­re 2015 und 2016 beschlos­sen. Der Bericht kommt zu dem Ergeb­nis, dass für bei­de Jah­re beim steu­er­frei­en Exis­tenz­mi­ni­mum (der­zeit 8.354 Euro) und beim Kin­der­frei­be­trag (der­zeit 4.368 Euro) Erhö­hungs­be­darf besteht. Der Grund­frei­be­trag ist um min­des­tens 118 Euro im Jahr 2015 und um min­des­tens 298 Euro im Jahr 2016 anzu­he­ben. Der Kin­der­frei­be­trag ist um min­des­tens 144 Euro im Jahr 2015 und um min­des­tens 240 Euro im Jahr 2016 anzu­he­ben. Die not­wen­di­gen gesetz­ge­be­ri­schen Schrit­te wer­den jetzt in die Wege gelei­tet.