Steuerliche Förderung der energetischen Sanierungen erneut gescheitert

Die Große Koalition hat sich nicht auf ein neues Modell für die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung einigen können.

Vor eini­gen Jah­ren war schon ein­mal eine steu­er­li­che För­de­rung für ener­ge­ti­sche Gebäu­de­sa­nie­rung vor­ge­se­hen, ist damals aber am Wider­stand der rot-grü­nen Oppo­si­ti­on geschei­tert. Im Rah­men des “Natio­na­len Akti­ons­plans Ener­gie­ef­fi­zi­enz” soll­te jetzt ein neu­er Anlauf für steu­er­li­che För­der­maß­nah­men gestar­tet wer­den. In den Gesprä­chen der Koali­ti­ons­spit­ze hat sich die Gro­ße Koali­ti­on aber nicht auf ein Modell eini­gen kön­nen, womit das The­ma erneut vom Tisch ist. Dies­mal soll­te die steu­er­li­che För­de­rung unab­hän­gig vom Jah­res­ein­kom­men durch Abzug von der Ein­kom­men­steu­er­schuld erfol­gen, dafür aber der Steu­er­vor­teil für Hand­wer­k­erleis­tun­gen erst ober­halb von 300 Euro grei­fen. Statt­des­sen prüft die Regie­rung nun eine Aus­wei­tung der KfW-För­der­pro­gram­me für die ener­ge­ti­sche Sanie­rung.