Betreuung eines Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung

Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung hält das Finanzgericht Düsseldorf auch die Betreuung eines Haustiers für eine haushaltsnahe Dienstleistung.

Geht es nach der Finanz­ver­wal­tung, dann ist die Pfle­ge und Betreu­ung von Haus­tie­ren kei­ne haus­halts­na­he Dienst­leis­tung. So weist es jeden­falls die Auf­zäh­lung begüns­tig­ter und nicht begüns­tig­ter Leis­tun­gen in der betref­fen­den Ver­wal­tungs­an­wei­sung aus. Doch das Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf hat dazu eine ande­re Mei­nung und hat daher einer Fami­lie den Steu­er­bo­nus für die Betreu­ung ihrer Kat­ze wäh­rend deren Abwe­sen­heit zuge­spro­chen. Ent­schei­dend dafür war nicht zuletzt der Umstand, dass die Betreu­ung im Haus­halt selbst statt­fand, nicht in einer exter­nen Ein­rich­tung. Gegen das Urteil wird das Finanz­amt vor­aus­sicht­lich Revi­si­on ein­le­gen, sodass nun der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schei­den muss.