Steuerfreie Einlösung von Gold-Inhaberschuldverschreibungen

Die Einlösung einer Inhaberschuldverschreibung für Xetra-Gold führt auch bei einem deutlichen Anstieg des Gold-Kurses nicht zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften.

Schon zum zwei­ten Mal hat das Finanz­ge­richt Müns­ter ent­schie­den, dass die Ein­lö­sung von Xetra-Gold-Inha­ber­schuld­ver­schrei­bun­gen nicht zu steu­er­ba­ren Ein­künf­ten aus Kapi­tal­ver­mö­gen führt. Die Schuld­ver­schrei­bun­gen ver­brie­fen das Recht auf die Lie­fe­rung von Gold, kön­nen aber auch an der Bör­se gehan­delt wer­den. Weil seit dem Kauf der Gold­preis deut­lich gestie­gen war, hat­ten sich die Anle­ger das Gold lie­fern las­sen. Anders als die Finanz­ver­wal­tung sieht das Gericht dar­in aber weder eine Ver­äu­ße­rung, noch die Erfül­lung einer sons­ti­gen Kapi­tal­for­de­rung, weil die Schuld­ver­schrei­bung nicht auf Geld, son­dern auf einen phy­si­schen Gegen­stand lau­tet. In bei­den Fäl­len hat das Gericht die Revi­si­on zuge­las­sen.