Vorläufige Festsetzung der Erbschaftsteuer
Als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht setzt die Finanzverwaltung die Erbschaftsteuer für alle Schenkungen und Erbfälle seit dem 1. Januar 2009 in vollem Umfang nur noch vorläufig fest.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte das Bundesfinanzministerium bereits angekündigt, dass Erbschaftsteuerbescheide nur noch vorläufig ergehen sollen. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben jetzt gleich lautende Erlasse veröffentlicht, nach denen die Veranlagungen in vollem Umfang vorläufig durchzuführen sind. Das betrifft alle Fälle, in denen die Erbschaftsteuer nach dem 31. Dezember 2008 entstanden ist, also auch Erbschaften vor der Entscheidung des Gerichts, bei denen die Steuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer