Neue Positivliste für weiterhin gültige Verwaltungsanweisungen

Das Bundesfinanzministerium hat seine jährliche Liste der weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.

Es ist inzwi­schen zur Tra­di­ti­on gewor­den, dass das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um im März zum Früh­jahrs­putz ansetzt und den Bestand an Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen jätet. Dazu ver­öf­fent­licht das Minis­te­ri­um eine Posi­tiv­lis­te der wei­ter­hin gül­ti­gen Schrei­ben und gleich lau­ten­den Erlas­se der obers­ten Finanz­be­hör­den der Län­der. Rund 120 Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen sol­len nun nach dem 31. Dezem­ber 2013 nicht mehr ange­wen­det wer­den. Damit bewegt sich die Zahl der aus­sor­tier­ten Schrei­ben in etwa auf Vor­jah­res­ni­veau. Dage­gen ist die Lis­te der wei­ter­hin gül­ti­gen Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen fast 120 Sei­ten lang und nennt rund 1.650 Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen von Bund und Län­dern.