Vorläufiges Fazit zur E-Bilanz
Aus einer Verfügung der Finanzverwaltung ergibt sich, dass die Finanzämter mit der E-Bilanz nicht wirklich glücklich sind, weil sie oft zu mehr Arbeit führt als die klassische Papierbilanz.
Seit 2012 gibt es die E-Bilanz, und die neuesten Jahresabschlüsse müssen Unternehmen sogar zwingend elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen liefert nun ein vorläufiges Fazit zur E-Bilanz aus Sicht der Finanzämter. Demnach sind die Finanzbeamten mit der E-Bilanz nicht wirklich glücklich und haben regelmäßig mehr Arbeit mit einer elektronischen Bilanz als mit den alten Papierbilanzen. Hauptgrund dafür ist, dass die E-Bilanzen trotz des damit verbundenen Mehraufwands für Unternehmen und Steuerberater oft wesentlich weniger Informationen enthalten. Oft würden Kontennachweis und Anlagenspiegel fehlen und Rückfragen notwendig machen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
- Flugunterricht ist kein steuerfreier Unterricht
- Tätowierer übt künstlerische Tätigkeit aus
- Grunderwerbsteuer auf nachträgliche Sonderwünsche
- Schenkungsteuer bei niedrig verzinstem Darlehen