Nichtunternehmer in einer Umsatzsteuerorganschaft

Nur weil der Europäische Gerichtshof die Möglichkeit eines Nichtunternehmers in einer Umsatzsteuerorganschaft nicht ausgeschlossen hat, folgt daraus noch kein Rechtsanspruch.

In einer Kla­ge der EU-Kom­mis­si­on gegen Irland hat­te der Euro­päi­sche Gerichts­hof vor zwei Jah­ren ent­schie­den, dass ein EU-Staat eine Umsatz­steuer­or­gan­schaft mit einem Nicht­un­ter­neh­mer zulas­sen kann, ohne gegen EU-Recht zu ver­sto­ßen. Nach deut­schem Recht ist das aller­dings nicht mög­lich, was das Saar­län­di­sche Finanz­ge­richt für kor­rekt hält. Das Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs legt das Gericht so aus, dass es zwar die Opti­on schafft, Nicht­un­ter­neh­mer in einer Organ­schaft zuzu­las­sen, aber dass sich dar­aus kei­ne Ver­pflich­tung für die Mit­glieds­staa­ten able­sen lässt, dies auch zu tun. Das deut­sche Ver­bot von Nicht­un­ter­neh­mern in einer Umsatz­steuer­or­gan­schaft sei eine zuläs­si­ge Maß­nah­me zur Ver­mei­dung von Steu­er­hin­ter­zie­hung und -umge­hung.