Umsatzsteuer-Voranmeldungen von Vorratsgesellschaften

Ab 2015 müssen Vorratsgesellschaften und übernommene Firmenmäntel zwei Jahre lang monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.

Mit dem Zoll­ko­dex-Anpas­sungs­ge­setz ist eine neue Ver­pflich­tung für Vor­rats­ge­sell­schaf­ten und Fir­men­män­tel ins Umsatz­steu­er­ge­setz auf­ge­nom­men wor­den, die das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um jetzt kon­kre­ti­siert hat. Ab Janu­ar 2015 wer­den die­se Gesell­schaf­ten bei der Umsatz­steu­er-Vor­anmel­dung wie Neu­grün­dun­gen behan­delt und müs­sen die Vor­anmel­dung für zunächst zwei Jah­re zwin­gend monat­lich abge­ben. Bei Vor­rats­ge­sell­schaf­ten gilt dies ab dem Zeit­punkt der tat­säch­li­chen Aus­übung einer gewerb­li­chen oder beruf­li­chen Tätig­keit, bei Fir­men­män­teln ab dem Zeit­punkt der Über­nah­me.