Anrechnung spanischer Quellensteuer auf die Abgeltungsteuer

Wegen einer Änderung der spanischen Gesetzeslage ist die Quellensteuer auf spanische Dividenden ab dem 1. Januar 2015 auf die Abgeltungsteuer anrechenbar.

Spa­ni­en hat die Son­der­re­ge­lung zur voll­stän­di­gen Erstat­tung von Quel­len­steu­er zum 1. Janu­ar 2015 auf­ge­ho­ben. Ab die­sem Zeit­punkt kann daher die auf spa­ni­sche Divi­den­den ent­fal­len­de Quel­len­steu­er auf die deut­sche Abgel­tungs­teu­er ange­rech­net wer­den.