Übermittlung von Steuererklärungen per Telefax

Die Finanzverwaltung akzeptiert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, dass Steuererklärungen auch wirksam per Telefax abgegeben werden können.

Vor eini­gen Mona­ten hat­te der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schie­den, dass eine Steu­er­erklä­rung per Tele­fax wirk­sam beim Finanz­amt ein­ge­reicht wer­den kann, auch wenn für die Erklä­rung eine eigen­hän­di­ge Unter­schrift vor­ge­schrie­ben ist. Die Finanz­ver­wal­tung fügt sich nun die­sem Urteil. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat daher sei­ne Ver­wal­tungs­an­wei­sung auf­ge­ho­ben, die die Tele­fax­ab­ga­be nur für Erklä­run­gen ohne Pflicht zur eigen­hän­di­gen Unter­schrift zuge­las­sen hat.