Entschädigungszahlung der Feuerversicherung als Einnahme

Die Entschädigungszahlung der Feuerversicherung führt zu einer Einnahme, wenn für den entstandenen Schaden zuvor eine außergewöhnliche Abschreibung geltend gemacht wurde.

Brennt ein ver­mie­te­tes Gebäu­de ab und nimmt der Ver­mie­ter des­halb eine außer­ge­wöhn­li­che AfA in Anspruch, dann führt die Ent­schä­di­gungs­zah­lung der Feu­er­ver­si­che­rung bis zur Höhe die­ser AfA zu einer Ein­nah­me aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung. Das gilt nach einem Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs unab­hän­gig davon, ob die Ver­si­che­rung zum Zeit­wert oder zum glei­ten­den Neu­wert ent­schä­digt.