Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters

Für ein Insolvenzverfahren, das neben privaten auch betriebliche Verbindlichkeiten umfasst, ist ein anteiliger Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters möglich.

Umfasst ein Insol­venz­ver­fah­ren sowohl Ver­bind­lich­kei­ten des vor­steu­er­ab­zugs­be­rech­tig­ten Unter­neh­mens als auch pri­va­ter Ver­bind­lich­kei­ten des Unter­neh­mers, ist der Unter­neh­mer aus der Leis­tung des Insol­venz­ver­wal­ters im Ver­hält­nis der unter­neh­me­ri­schen zu den pri­va­ten Ver­bind­lich­kei­ten, die als Insol­venz­for­de­run­gen gel­tend gemacht wer­den, zum antei­li­gen Vor­steu­er­ab­zug berech­tigt. Damit hat der Bun­des­fi­nanz­hof dem Finanz­amt Recht gege­ben, das den vom Insol­venz­ver­wal­ter für den Unter­neh­mer gel­tend gemach­ten Vor­steu­er­ab­zug antei­lig gekürzt hat­te.