Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters
Für ein Insolvenzverfahren, das neben privaten auch betriebliche Verbindlichkeiten umfasst, ist ein anteiliger Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters möglich.
Umfasst ein Insolvenzverfahren sowohl Verbindlichkeiten des vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmens als auch privater Verbindlichkeiten des Unternehmers, ist der Unternehmer aus der Leistung des Insolvenzverwalters im Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten Verbindlichkeiten, die als Insolvenzforderungen geltend gemacht werden, zum anteiligen Vorsteuerabzug berechtigt. Damit hat der Bundesfinanzhof dem Finanzamt Recht gegeben, das den vom Insolvenzverwalter für den Unternehmer geltend gemachten Vorsteuerabzug anteilig gekürzt hatte.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen