Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters
Für ein Insolvenzverfahren, das neben privaten auch betriebliche Verbindlichkeiten umfasst, ist ein anteiliger Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters möglich.
Umfasst ein Insolvenzverfahren sowohl Verbindlichkeiten des vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmens als auch privater Verbindlichkeiten des Unternehmers, ist der Unternehmer aus der Leistung des Insolvenzverwalters im Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten Verbindlichkeiten, die als Insolvenzforderungen geltend gemacht werden, zum anteiligen Vorsteuerabzug berechtigt. Damit hat der Bundesfinanzhof dem Finanzamt Recht gegeben, das den vom Insolvenzverwalter für den Unternehmer geltend gemachten Vorsteuerabzug anteilig gekürzt hatte.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung