Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters
Für ein Insolvenzverfahren, das neben privaten auch betriebliche Verbindlichkeiten umfasst, ist ein anteiliger Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters möglich.
Umfasst ein Insolvenzverfahren sowohl Verbindlichkeiten des vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmens als auch privater Verbindlichkeiten des Unternehmers, ist der Unternehmer aus der Leistung des Insolvenzverwalters im Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten Verbindlichkeiten, die als Insolvenzforderungen geltend gemacht werden, zum anteiligen Vorsteuerabzug berechtigt. Damit hat der Bundesfinanzhof dem Finanzamt Recht gegeben, das den vom Insolvenzverwalter für den Unternehmer geltend gemachten Vorsteuerabzug anteilig gekürzt hatte.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- En-bloc-Verkauf von fünf Immobilien als gewerblicher Grundstückshandel
- Pilotprojekt für automatische Steuererklärung in Kassel
- Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche
- Längere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken und Versicherungen
- Gebühr für verbindliche Auskunft an mehrere Antragsteller
- Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen
- Regierung beschließt Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung