Steuervereinfachung soll Ende der Zettelwirtschaft bringen

Ab 2017 soll die Steuererklärung zumindest für Privatpersonen unbürokatischer werden, weil vor allem viele Belege nicht mehr eingereicht werden müssen.

Die Finanz­mi­nis­ter der Län­der haben Ende Mai ein Maß­nah­men­pa­ket zur Steu­er­ver­ein­fa­chung beschlos­sen, das zum 1. Janu­ar 2017 in Kraft tre­ten wird. Zumin­dest für Pri­vat­per­so­nen soll die Steu­er­erklä­rung damit deut­lich ein­fa­cher wer­den. Bele­ge sol­len künf­tig nur noch bei Bedarf vom Finanz­amt ange­for­dert wer­den und müs­sen nicht mehr auto­ma­tisch mit der Steu­er­erklä­rung ein­ge­reicht wer­den. Falls Bele­ge ange­for­dert wer­den, sol­len die­se elek­tro­nisch über­mit­telt wer­den kön­nen. Durch den Ver­zicht auf Daten, die Drit­te der Steu­er­ver­wal­tung bereits über­mit­telt haben, soll der Umfang der Steu­er­erklä­rung deut­lich redu­ziert wer­den. Außer­dem sol­len Steu­er­be­schei­de und sons­ti­ge Schrei­ben vom Finanz­amt elek­tro­nisch bekannt­ge­ge­ben wer­den kön­nen. Auch Steu­er­zah­ler sol­len die Mög­lich­keit erhal­ten, ihre Schrei­ben elek­tro­nisch an das Finanz­amt zu über­mit­teln.