Haushaltszugehörigkeit beim Entlastungsbetrag

Ist ein Kind im Haushalt eines alleinstehenden Elternteils gemeldet, besteht der Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, auch wenn das Kind tatsächlich nicht dort wohnt.

Beim Ent­las­tungs­be­trag für Allein­er­zie­hen­de gilt eine unwi­der­leg­ba­re Ver­mu­tung, dass ein Kind, das in der Woh­nung des allein­ste­hen­den Eltern­teils gemel­det ist, zu des­sen Haus­halt gehört. Das Finanz­amt kann daher nach Ansicht des Bun­des­fi­nanz­hofs den Ent­las­tungs­be­trag selbst dann nicht ver­wei­gern, wenn die tat­säch­li­chen Ver­hält­nis­se anders sind.