Großer Senat prüft Sanierungserlass
Weil es für den Erlass der Steuer auf Sanierungsgewinne keine gesetzliche Grundlage mehr gibt, muss der Große Senat des Bundesfinanzhofs prüfen, ob der Sanierungserlass eine ausreichende Grundlage für die Steuerfreiheit darstellt.
Der Große Senat des Bundesfinanzhofs muss prüfen, ob der Sanierungserlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt. Für die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen gibt es nämlich keine gesetzliche Regelung mehr, nur den Sanierungserlass des Bundesfinanzministeriums. Ob die Steuerfreiheit rechtmäßig und damit zulässig ist, hängt daher davon ab, ob der Sanierungserlass dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit genügt. Der Bundes-finanzhof hat sich dazu bisher nicht einheitlich geäußert.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle