Großer Senat prüft Sanierungserlass

Weil es für den Erlass der Steuer auf Sanierungsgewinne keine gesetzliche Grundlage mehr gibt, muss der Große Senat des Bundesfinanzhofs prüfen, ob der Sanierungserlass eine ausreichende Grundlage für die Steuerfreiheit darstellt.

Der Gro­ße Senat des Bun­des­fi­nanz­hofs muss prü­fen, ob der Sanie­rungs­er­lass gegen den Grund­satz der Gesetz­mä­ßig­keit der Ver­wal­tung ver­stößt. Für die Steu­er­frei­heit von Sanie­rungs­ge­win­nen gibt es näm­lich kei­ne gesetz­li­che Rege­lung mehr, nur den Sanie­rungs­er­lass des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums. Ob die Steu­er­frei­heit recht­mä­ßig und damit zuläs­sig ist, hängt daher davon ab, ob der Sanie­rungs­er­lass dem Grund­satz der Gesetz­mä­ßig­keit genügt. Der Bun­des-finanz­hof hat sich dazu bis­her nicht ein­heit­lich geäu­ßert.