Rückwirkende Änderung der Besteuerung von Bauleistungen
Ein Finanzgericht hat ernstliche Zweifel daran, dass die rückwirkende Änderung der Besteuerung von Bauleistungen verfassungsgemäß ist und daher einem Bauunternehmer die Aussetzung der Vollziehung gewährt.
Unternehmer, die Bauleistungen an Bauträger erbracht haben, dürfen vorerst nicht rückwirkend zur Zahlung der angefallenen Umsatzsteuer verpflichtet werden, hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung entschieden. Das Gericht hat erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der rückwirkenden Regelung der Steuerschuldnerschaft im Umsatzsteuergesetz. Im Streitfall ging es um Bauleistungen an einen Bauträger aus dem Jahr 2009, für die der Bauunternehmer die Umsatzsteuer aufgrund der zivilrechtlichen Verjährung auch nicht mehr von seinem Kunden einfordern konnte.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer