Kontrollverfahren beim Kindergeld ab 2016

Das Bundeszentralamt für Steuern hat die Familienkassen angewiesen, die Steueridentifikationsnummern von Eltern und Kindern für das 2016 startende Kontrollverfahren anzufordern.

Ab dem 1. Janu­ar 2016 ist für den Bezug von Kin­der­geld die Anga­be der Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mern von Eltern und Kin­dern gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Damit sol­len unge­recht­fer­tig­te Kin­der­geld­zah­lun­gen ver­hin­dert wer­den. Die Fami­li­en­kas­sen sind ver­pflich­tet, am Kon­troll­ver­fah­ren teil­zu­neh­men. Das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern hat die Fami­li­en­kas­sen daher nun auf­ge­for­dert, jede Gele­gen­heit zu nut­zen, um feh­len­de Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mern bei den Eltern anzu­for­dern und so einen mög­lichst rei­bungs­lo­sen Start zu gewähr­leis­ten.