Elterngeld Plus ist gestartet

Seit dem 1. Juli 2015 können Eltern auch das neue Elterngeld Plus beantragen, bei dem Elterngeld während einer Teilzeitarbeit gezahlt wird.

Für Gebur­ten seit dem 1. Juli 2015 kön­nen Eltern das neue Eltern­geld Plus in Anspruch neh­men. Damit kön­nen Müt­ter und Väter dop­pelt so lan­ge Eltern­geld bezie­hen, wenn sie nach der Geburt des Kin­des Teil­zeit arbei­ten. Tei­len sich Vater und Mut­ter die Betreu­ung ihres Kin­des und arbei­ten par­al­lel für vier Mona­te zwi­schen 25 und 30 Wochen­stun­den, erhal­ten sie zudem einen Part­ner­schafts­bo­nus in Form von je vier zusätz­li­chen Eltern­geld-Plus-Mona­ten. Natür­lich ist auch der Bezug des bis­he­ri­gen Eltern­gel­des wei­ter­hin mög­lich, wenn die Eltern dies bevor­zu­gen.