Einordnung in Größenklassen für die Betriebsprüfung

Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Grenzwerte für die Betriebsprüfungs-Größenklassen veröffentlicht, die ab 2016 gelten werden.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die ab 2016 gel­ten­den Grenz­wer­te für Umsatz und Gewinn bei der für die Häu­fig­keit der Betriebs­prü­fung rele­van­ten Ein­ord­nung in Grö­ßen­klas­sen bekannt gege­ben. Im Ver­gleich zur letz­ten, seit 2012 gül­ti­gen Tabel­le wur­den die Wer­te um rund 10 % erhöht, bei land- und forst­wirt­schaft­li­chen Betrie­ben sogar um bis zu 30 %.