Kosten für energetische Sanierung können Herstellungskosten sein
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Sanierung oder eine vom Rest der Immobilie abweichende Nutzungsdauer der Wärmedämmplatten ändern nichts daran, dass die Kosten für eine energetische Sanierung anschaffungsnahe Herstellungskosten sein können.
Anschaffungsnahe Herstellungskosten für eine Immobilie sind wie der Kaufpreis selbst über 50 Jahre abzuschreiben. Dazu zählen alle Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung innerhalb von drei Jahren, wenn sie zusammen 15 % des Kaufpreises übersteigen. Nach dieser Vorgabe können auch die Kosten für eine energetische Sanierung anschaffungsnahe Herstellungskosten sein. Für das Finanzgericht Münster ändert daran weder ein gesetzlicher Zwang nach der Energieeinsparverordnung etwas, noch eine reduzierte Nutzungsdauer der Wärmedämmplatten von maximal 30 Jahren.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die “Steuererklärung mit einem Klick”
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen