Künstlersozialabgabe bleibt 2016 unverändert bei 5,2 %

Die Künstlersozialabgabe, die auf alle Leistungen selbstständiger Künstler und Publizisten anfällt, bleibt 2016 voraussichtlich unverändert beim aktuellen Satz von 5,2 %.

Laut dem Ent­wurf für die Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be-Ver­ord­nung 2016 bleibt der Abga­be­satz zur Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung im Jahr 2016 unver­än­dert bei 5,2 %. Die Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be müs­sen alle Unter­neh­men abfüh­ren, die künst­le­ri­sche und publi­zis­ti­sche Leis­tun­gen ver­wer­ten. Bemes­sungs­grund­la­ge sind alle in einem Kalen­der­jahr an selb­stän­di­ge Künst­ler und Publi­zis­ten gezahl­ten Ent­gel­te.