Panne führt zu falscher Steuerklasse für 30.000 Arbeitnehmer

Ein Softwarefehler bei der Finanzverwaltung hat für rund 30.000 Arbeitnehmer im Juli zu deutlich höheren Lohnsteuerabzügen geführt. Der Fehler wird erst für die September-Lohnabrechnung in allen Fällen zuverlässig behoben sein.

Durch eine Pan­ne bei der Finanz­ver­wal­tung sind im Juli bun­des­weit 28.787 Arbeit­neh­mer aus ande­ren Steu­er­klas­sen rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2015 in die Steu­er­klas­se I ein­ge­stuft wor­den. In eini­gen Fäl­len haben Arbeit­neh­mer im Juli des­halb kein Gehalt bekom­men oder soll­ten laut der Lohn­ab­rech­nung sogar Geld zurück­zah­len, um die höhe­re Steu­er aus­zu­glei­chen. Nach einem Bericht der Stutt­gar­ter Nach­rich­ten hat die Finanz­ver­wal­tung den Feh­ler am 29. Juli beho­ben, dabei aber neue Feh­ler erzeugt, weil für eini­ge Arbeit­neh­mer nun statt der Steu­er­klas­se III die Steu­er­klas­se IV ein­ge­tra­gen ist. Auch im August dro­hen damit feh­ler­haf­te Lohn­ab­rech­nun­gen. Die Finanz­ver­wal­tung rech­net nun mit Scha­den­er­satz­for­de­run­gen der Betrof­fe­nen.