Panne führt zu falscher Steuerklasse für 30.000 Arbeitnehmer
Ein Softwarefehler bei der Finanzverwaltung hat für rund 30.000 Arbeitnehmer im Juli zu deutlich höheren Lohnsteuerabzügen geführt. Der Fehler wird erst für die September-Lohnabrechnung in allen Fällen zuverlässig behoben sein.
Durch eine Panne bei der Finanzverwaltung sind im Juli bundesweit 28.787 Arbeitnehmer aus anderen Steuerklassen rückwirkend zum 1. Januar 2015 in die Steuerklasse I eingestuft worden. In einigen Fällen haben Arbeitnehmer im Juli deshalb kein Gehalt bekommen oder sollten laut der Lohnabrechnung sogar Geld zurückzahlen, um die höhere Steuer auszugleichen. Nach einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten hat die Finanzverwaltung den Fehler am 29. Juli behoben, dabei aber neue Fehler erzeugt, weil für einige Arbeitnehmer nun statt der Steuerklasse III die Steuerklasse IV eingetragen ist. Auch im August drohen damit fehlerhafte Lohnabrechnungen. Die Finanzverwaltung rechnet nun mit Schadenersatzforderungen der Betroffenen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform