Elektronische Abgabepflicht trotz geringer Gewinneinkünfte

Sobald die Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit mehr als 410 Euro im Jahr betragen, muss die Steuererklärung zwingend elektronisch abgegeben werden.

Auch wer nur neben­be­ruf­lich selbst­stän­di­ge Ein­künf­te erzielt, muss die Steu­er­erklä­rung zwin­gend elek­tro­nisch ans Finanz­amt über­mit­teln. Das Finanz­ge­richt Rhein­land-Pfalz sieht kei­nen Spiel­raum bei der elek­tro­ni­schen Abga­be­pflicht, denn nach dem Ein­kom­men­steu­er­ge­setz ist die elek­tro­ni­sche Steu­er­erklä­rung vor­ge­schrie­ben, sobald der Gewinn mehr als 410 Euro im Jahr beträgt.