Gewinne aus Xetra-Gold-Papieren sind nach einem Jahr steuerfrei

Steuerlich sind Gold-Inhaberschuldverschreibungen mit echtem Gold praktisch gleichwertig, sodass der Gewinn aus solchen Papieren nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei ist.

Der Gewinn aus dem Ver­kauf oder der Ein­lö­sung einer Xetra-Gold-Inha­ber­schuld­ver­schrei­bung ist nach Ablauf einer Spe­ku­la­ti­ons­frist von einem Jahr seit Anschaf­fung steu­er­frei. In zwei Urtei­len hat der Bun­des­fi­nanz­hof die Auf­fas­sung ver­tre­ten, dass die Xetra-Papie­re zwar bör­sen­fä­hi­ge Wert­pa­pie­re sind, aber kei­ne Kapi­tal­for­de­rung ver­brie­fen, son­dern den Anspruch auf eine Sach­leis­tung. Damit sind sie steu­er­lich phy­si­schem Gold qua­si gleich­ge­stellt, für das nicht die Regeln für Kapi­tal­erträ­ge, son­dern für pri­va­te Ver­äu­ße­rungs­ge­schäf­te gel­ten, die nach Ablauf einer ein­jäh­ri­gen Spe­ku­la­ti­ons­frist eine Steu­er­frei­heit des Ver­kaufs­er­lö­ses vor­se­hen.