Hilfe für dürregeplagte Landwirte

Landwirte, die aufgrund des außerordentlich trockenen Sommers mit Ertragseinbußen leben müssen, können beim Finanzamt verschiedene Billigkeitsmaßnahmen beantragen. Baden-Württemberg hat dies nun offiziell geregelt.

Durch die Tro­cken­heit und Hit­ze geschä­dig­te Land­wir­te in Baden-Würt­tem­berg erhal­ten Hil­fe im steu­er­li­chen Bereich. Dar­auf weist das Lan­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hin. Infra­ge kom­men ins­be­son­de­re Steu­er­stun­dun­gen ohne Stun­dungs­zin­sen, Her­ab­set­zun­gen der Vor­aus­zah­lun­gen für Ein­kom­men- und Kör­per­schaft­steu­er oder auch ein vor­über­ge­hen­der Auf­schub von Voll­stre­ckungs­maß­nah­men unter Ver­zicht auf Säum­nis­zu­schlä­ge. Vor­aus­set­zung ist, dass die Betrof­fe­nen das zustän­di­ge Finanz­amt durch ent­spre­chen­de Anträ­ge über die durch die Tro­cken­heit her­vor­ge­ru­fe­nen Belas­tun­gen infor­mie­ren. Auch in ande­ren Bun­des­län­dern wer­den die Finanz­äm­ter betrof­fe­nen Land­wir­ten in der Regel ent­ge­gen­kom­men, wenn ein ent­spre­chen­der Antrag gestellt wird.