Hilfe für dürregeplagte Landwirte
Landwirte, die aufgrund des außerordentlich trockenen Sommers mit Ertragseinbußen leben müssen, können beim Finanzamt verschiedene Billigkeitsmaßnahmen beantragen. Baden-Württemberg hat dies nun offiziell geregelt.
Durch die Trockenheit und Hitze geschädigte Landwirte in Baden-Württemberg erhalten Hilfe im steuerlichen Bereich. Darauf weist das Landesfinanzministerium hin. Infrage kommen insbesondere Steuerstundungen ohne Stundungszinsen, Herabsetzungen der Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer oder auch ein vorübergehender Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen unter Verzicht auf Säumniszuschläge. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen das zuständige Finanzamt durch entsprechende Anträge über die durch die Trockenheit hervorgerufenen Belastungen informieren. Auch in anderen Bundesländern werden die Finanzämter betroffenen Landwirten in der Regel entgegenkommen, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
- Flugunterricht ist kein steuerfreier Unterricht
- Tätowierer übt künstlerische Tätigkeit aus
- Grunderwerbsteuer auf nachträgliche Sonderwünsche
- Schenkungsteuer bei niedrig verzinstem Darlehen