Kundenzahlung auf Privatkonto ist verdeckte Gewinnausschüttung

Ohne eine klare, im Voraus getroffene Vereinbarung über die Handhabung solcher Zahlungen sind Kundenzahlungen auf das Privatkonto eines Gesellschafters eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Über­wei­sen Kun­den Beträ­ge, die ihnen von einer GmbH in Rech­nung gestellt wur­den, nicht auf das in der Rech­nung ange­ge­be­ne Bank­kon­to der GmbH, son­dern auf das Pri­vat­kon­to des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers, kann dar­in eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung lie­gen, auch wenn der Gesell­schaf­ter mit dem Geld auch Ver­bind­lich­kei­ten der GmbH gegen­über Drit­ten tilgt. Nach einem Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs gilt das zumin­dest dann, wenn eine klar und ein­deu­tig im Vor­aus getrof­fe­ne Ver­ein­ba­rung über die Hand­ha­bung sol­cher Zah­lun­gen zwi­schen dem Gesell­schaf­ter und der GmbH fehlt.