Klage gegen zu niedrigen Kinderfreibetrag im Jahr 2014

Weil der Kinderfreibetrag im Jahr 2014 um 72 Euro zu niedrig angesetzt war, will der Bund der Steuerzahler auf dem Klageweg eine rückwirkende Korrektur für alle Eltern erreichen.

Im Novem­ber 2012 wur­de der 9. Exis­tenz­mi­ni­mum­be­richt beschlos­sen, der für das Jahr 2014 eine Anhe­bung des Kin­der­frei­be­trags auf 4.440 Euro vor­sah. Der Gesetz­ge­ber hat aber nur für 2015 eine Anhe­bung beschlos­sen. Der Bund der Steu­er­zah­ler will daher über eine Kla­ge eine Ände­rung bewir­ken, sodass auch für 2014 noch ein Kin­der­frei­be­trag von 4.400 Euro statt nur 4.368 Euro gewährt wird. Eltern kön­nen in jedem Fall von einer erfolg­rei­chen Kla­ge pro­fi­tie­ren, denn die Steu­er­be­schei­de für das Jahr 2014 blei­ben beim Kin­der­frei­be­trag durch einen Vor­läu­fig­keits­ver­merk auto­ma­tisch offen.