Änderung bei Steuerfreibeträgen und dem Lohnsteuerabzug 2015
Die für 2015 rückwirkend erhöhten Steuerfreibeträge werden weitestgehend beim Lohnsteuerabzug für Dezember 2015 für das ganze Jahr berücksichtigt.
Der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sowie der Unterhaltshöchstbetrag sind durch das am 22. Juli 2015 in Kraft getretene Gesetz zum Abbau der kalten Progression und zur Anpassung von Familienleistungen mit Wirkung ab 2015 erhöht worden. Die Entlastung für 2015 durch die Anhebungen wird zusammengefasst bei der Lohnabrechnung für Dezember 2015 nachgeholt. Das Bundesfinanzministerium hat bereits einen geänderten Programmablaufplan für Dezember 2015 veröffentlicht, damit die Softwarehersteller die Lohnprogramme rechtzeitig anpassen können. Nicht berücksichtigt wird dabei aber der zusätzliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit mehr als einem Kind. Dieser muss entweder in der Steuererklärung oder per Antrag im Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2015 geltend gemacht werden.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Neues Programm zur Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Sachbezugswerte für 2026
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch