Gesetzentwürfe zum internationalen Austausch von Steuerdaten

Das internationale Abkommen zum Austausch von Informationen über Finanzkonten wird jetzt mit zwei Gesetzen in nationales Recht umgesetzt.

Im Herbst 2014 haben 51 Staa­ten und Gebie­te auf Ein­la­dung Deutsch­lands einen völ­ker­recht­li­chen Ver­trag unter­zeich­net, in dem sie sich zur Ein­füh­rung des auto­ma­ti­schen Infor­ma­ti­ons­aus­tauschs nach dem Gemein­sa­men Mel­de­stan­dard der OECD ver­pflich­tet haben. Inzwi­schen ist die Zahl der teil­neh­men­den Staa­ten auf über 60 ange­stie­gen, dar­un­ter auch die Schweiz und Liech­ten­stein. Die Bun­des­re­gie­rung hat nun im Juli zwei Gesetz­ent­wür­fe vor­ge­legt, mit denen das Abkom­men in natio­na­les Recht umge­setzt wer­den soll. Der auto­ma­ti­sche Infor­ma­ti­ons­aus­tausch über Finanz­kon­ten soll dann wie vor­ge­se­hen 2017 star­ten.