Neue bundesweite ELStAM-Panne

Erneut gibt es einen Softwarefehler beim Bundeszentralamt für Steuern, der für eine noch unbekannte Zahl an Arbeitnehmern eine falsche Steuerklasse zur Folge hat.

Es ist kei­ne zwei Mona­te her, dass ein Soft­ware­feh­ler beim Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern zu einem fal­schen Lohn­steu­er­ab­zug für bis zu 30.000 Arbeit­neh­mer geführt hat. Nun infor­miert die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Karls­ru­he, dass es im Sep­tem­ber eine neue Pan­ne mit der ELS­tAM-Daten­bank gege­ben hat. Der neue Feh­ler hat zur Fol­ge, dass für eine noch unbe­kann­te Zahl von Arbeit­neh­mern die Steu­er­klas­se von III auf IV geän­dert wur­de, was sich bereits in der Lohn­ab­rech­nung für Sep­tem­ber bemerk­bar gemacht hat. Da die Finanz­äm­ter die betrof­fe­nen Fäl­le nicht selb­stän­dig erken­nen und berich­ti­gen kön­nen, müs­sen die Betrof­fe­nen selbst aktiv wer­den und die Kor­rek­tur bei ihrem Finanz­amt form­los bean­tra­gen. Im fol­gen­den Monat erhal­ten die Arbeit­ge­ber dann wie­der kor­rek­te Steu­er­da­ten über­mit­telt, und das Finanz­amt stellt eine Papier­be­schei­ni­gung mit der kor­rek­ten Steu­er­klas­se aus, damit der Arbeit­ge­ber die Lohn­ab­rech­nung berich­ti­gen kann.