Dienstreise-Kaskoversicherung für ein Kfz des Arbeitnehmers
Eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Dienstreise-Kaskoversicherung hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Kilometersatzes für Dienstreisen mit dem Privatwagen.
Seit 2014 sind die pauschalen Kilometersätze für die Benutzung eines Privatwagens für Dienstreisen gesetzlich geregelt. Diese Kilometersätze gelten deshalb auch dann unvermindert, wenn der Arbeitnehmer keine eigene Vollkaskoversicherung hat, sondern der Arbeitgeber eine Dienstreise-Kaskoversicherung für das Auto des Arbeitnehmers abgeschlossen hat. Die Zahlung des Versicherungsbeitrags durch den Arbeitgeber führt auch weiterhin nicht zu einem steuerpflichtigen Lohnzufluss beim Arbeitnehmer.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Neues Programm zur Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Sachbezugswerte für 2026
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch