Dienstreise-Kaskoversicherung für ein Kfz des Arbeitnehmers

Eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Dienstreise-Kaskoversicherung hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Kilometersatzes für Dienstreisen mit dem Privatwagen.

Seit 2014 sind die pau­scha­len Kilo­me­ter­sät­ze für die Benut­zung eines Pri­vat­wa­gens für Dienst­rei­sen gesetz­lich gere­gelt. Die­se Kilo­me­ter­sät­ze gel­ten des­halb auch dann unver­min­dert, wenn der Arbeit­neh­mer kei­ne eige­ne Voll­kas­ko­ver­si­che­rung hat, son­dern der Arbeit­ge­ber eine Dienst­rei­se-Kas­ko­ver­si­che­rung für das Auto des Arbeit­neh­mers abge­schlos­sen hat. Die Zah­lung des Ver­si­che­rungs­bei­trags durch den Arbeit­ge­ber führt auch wei­ter­hin nicht zu einem steu­er­pflich­ti­gen Lohn­zu­fluss beim Arbeit­neh­mer.