Gewinne aus Pokerturnieren als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Wer nachhaltig und erfolgreich an Glücksspielen teilnimmt, muss die Spielgewinne als steuerfplichtiges Einkommen versteuern.
Nach landläufiger Meinung sind Glücksspielgewinne immer steuerfrei. Dass das nicht grundsätzlich der Fall ist, zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs, der die Gewinne eines Pokerspielers aus Pokerturnieren als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb ansah. Einerseits komme es beim Poker nicht nur auf Glück, sondern auch aufs Können an, andererseits hat der Pokerspieler über Jahre hinweg hohe Preisgelder erzielt und damit auch das Kriterium einer nachhaltigen Betätigung erfüllt. In der Summe waren damit die Voraussetzungen für steuerpflichtige Einnahmen nach Ansicht des Bundesfinanzhofs erfüllt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv