Umtausch von Geld in Bitcoins ist umsatzsteuerfrei

Dass die Umsatzsteuerbefreiung für den Umtausch von gesetzlichen Zahlungsmitteln auch für Bitcoins gilt, hat der Europäische Gerichtshof jetzt bestätigt.

Nach der EU-Mehr­wert­steu­er­richt­li­nie ist ein Umsatz dann steu­er­frei, wenn er sich auf Devi­sen, Bank­no­ten und Mün­zen bezieht, die gesetz­li­ches Zah­lungs­mit­tel sind. Die elek­tro­ni­sche Wäh­rung Bit­coin, die sich im E-Com­mer­ce immer mehr ver­brei­tet, ist zwar kein gesetz­li­ches Zah­lungs­mit­tel. Der Euro­päi­sche Gerichts­hof sieht den Umtausch von kon­ven­tio­nel­len Wäh­run­gen in Bit­coins aber trotz­dem als steu­er­frei­en Umsatz an.